Das Oberlandesgericht Karlsruhe weist eine Gegendarstellung von Karl-Theodor zu Guttenberg gegen die „Bunte“ zurück. Das Blatt schrieb zuerst von einem „Liebes-Aus“ und behauptete dann das Gegenteil. Den Trick haben die Richter nicht kapiert.
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Guttenberg und „Bunte“: Leitfaden für miese Storys der Boulevardpresse
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